Vorgehensweise der EU-Kommission bei der Bewertung von Direktzahlungen

dc.creatorKoester, Ulrich
dc.creatorLoy, Jens-Peter
dc.date2017-04-01T20:22:10Z
dc.date.accessioned2026-07-09T10:36:45Z
dc.descriptionDer Gesetzgeber der Europäischen Union (EU) hat die Europäische Kommission mit der Überprüfung der Maßnahmen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beauftragt, insbesondere der direkten Einkommensstützung. Dazu hat der Gesetzgeber die politischen Ziele dargelegt und die EU-Kommission angewiesen, Wirkungsindikatoren für eine Bewertung festzulegen. Im folgenden Policy Brief wird dargelegt, dass die EU-Kommission zwar diese Aufgabe übernehmen musste; diese aber nicht auf der Grundlage der üblichen, allgemein von Wirtschaftsexperten angewandten Methoden erfüllt werden konnte. Eine notwendige Voraussetzung wäre eine klare Definition und Quantifizierung des Zielerreichungsgrades gewesen. Der Gesetzgeber hat aber keine eindeutig definierten Ziele vorgegeben und die EU-Kommission hat keine klaren Zielvorgaben zur Messung der erwarteten positiven Veränderungen durch die politischen Interventionen vorgelegt. Darüber hinaus löst der Ansatz der EU-Kommission ein grundlegendes Problem nicht: es wird kein Vergleich zwischen Situationen mit und ohne Direktzahlungen ermöglicht. Somit kann die EU-Kommission die Notwendigkeit von Direktzahlungen nicht auf der Grundlage von Diagnosen nachweisen und die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen belegen. Die EU-Kommission verwendet die so genannten Wirkungsindikatoren auf der Grundlage des gesetzlichen Vorschlags. Zur Zuordnung spezieller Ziele wurden bestimmte Indikatoren ausgewählt (es wird z.B. davon ausgegangen, dass veränderte Unternehmensgewinne zur Veränderung des Ziels "rentable Erzeugung" beitragen). Dieser Artikel belegt, dass diese Beziehung hinterfragt werden muss, ebenso wie die Bedeutung des Wirkungsindikators "Faktoreinkommen". Die von der EU-Kommission verwendeten Wirkungsindikatoren liefern keine Informationen zur direkten Auswirkung auf die speziellen Zielvariablen. Ferner konzentriert sich der Ansatz der EU-Kommission nur auf potenzielle Vorteile und vernachlässigt die ökonomischen Kosten völlig.
dc.identifierOther:Print-ISSN 2363-5770
dc.identifierOther:Print-ISBN 978-3-95992-010-0
dc.identifierOther:Online-ISSN 2363-5789
dc.identifierOther:Online-ISBN 978-3-95992-011-7
dc.identifierdoi:10.22004/ag.econ.236699
dc.identifierhttps://ageconsearch.umn.edu/record/236699/files/IAMOPolicyBrief26_de.pdf
dc.identifierhttp://ageconsearch.umn.edu/record/236699
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/123456789/620395
dc.languageger
dc.publisher
dc.sourcehttp://ageconsearch.umn.edu/record/236699
dc.titleVorgehensweise der EU-Kommission bei der Bewertung von Direktzahlungen
dc.typeText

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