DIE EU-ÜBERGANGSREGELUNG ZUM HERKUNFTSSCHUTZ BEI AGRARPRODUKTEN UND LEBENSMITTELN AUS DEM BLICKWINKEL DER TRANSAKTIONS- UND DER INFORMATIONSÖKONOMIE

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Seit mittlerweile 15 Jahren besteht mit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ein europaweites Schutzsystem für geografische Angaben bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Der Beitrag analysiert auf Grundlage Informationsökonomie und der Transaktionskostenansatzes diese Regelung. Die Analyse zeigt, dass trotz der Neuformulierung der Verordnung im Jahr 2006 weiterhin auf Seiten der Verbraucher die Gefahr der Irreführung besteht und die Regelung der deutschen Ernährungswirtschaft hohe Transaktionskosten verursacht. Ursächlich dafür verantwortlich ist der Kerngedanke der Verordnung, Namen solcher Produkte gegen missbräuchliche Verwendung im Wettbewerb zu schützen, die vom Wesen her als Original aufgrund eigener Geschichte, eigener Rezeptur bzw. besonderer Qualität anzusehen sind. Handlungsbedarf besteht daher sowohl für die durchführende Institution als auch für den Gesetzgeber.

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